Die Aufgaben der Steuerberaterkammern
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen 21 Steuerberaterkammern, die zusammen die Bundessteuer-beraterkammer bilden. Die Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften sind Mitglied einer Steuerberaterkammer. Rechtsgrundlage für die Errichtung, Organisation und Tätigkeit der Steuerberaterkammern sind die §§ 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes. Hieraus ergeben sich für die Steuerberaterkammern insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte:
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Führung des Berufsregisters
In das bei den Kammern geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungs-gesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben.
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Interessenwahrnehmung der Gesamtheit der Berufsangehörigen
Vielfältige Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung der Gesamtheit der Mitglieder einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört die Kontaktpflege zur Finanzverwaltung und zu anderen wirtschaftsnahen Organisationen. Für die fachliche Weiterbildung der Berufsangehörigen werden in Abstimmung mit der Bundessteuer-beraterkammer und den Berufsverbänden Seminare durchgeführt.
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Beratung und Information der Mitglieder
Hierunter fallen Auskünfte und Beratungen zu Fragen der Berufs-pflichten, der rechtlichen Ausgestaltung eines Zusammenschlusses mit anderen Berufsangehörigen, Gebührenrechtsfragen oder allgemeine zivil- und arbeitsrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Alle Mitglieder erhalten regelmäßig aktuelle Informationen.
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Erstellung von Gutachten
Insbesondere von Seiten der Gerichte wird die Kammer um Erstellung von Gutachten oder Benennung von Sachverständigen gebeten.
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Existenzgründungsberatung für Berufsangehörige
Die Kammer berät ihre Mitglieder in Fragen der Praxisgründung und gibt Stellungnahmen zu Anträgen von Berufsangehörigen auf Bereitstellung öffentlich geförderter Darlehen für die Existenzgründung ab.
- Praxisvertretung, -abwicklung, -treuhandschaft
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Berufskammer gehört auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die - insbesondere aus Gesundheitsgründen - längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert sind, bzw. eines Praxisabwicklers oder -treuhänders, z. B. im Todesfall des Berufsangehörigen. - Vermittlungstätigkeit
Die Berufskammer vermittelt bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen einem Berufsangehörigen und dessen Auftraggeber. Die Kammer ist zu einem Schlichtungsversuch verpflichtet, wenn auf Antrag einer oder beider Parteien übereinstimmend die Vermittlung gewünscht wird. - Berufsaufsicht
Ferner überwacht die Steuerberaterkammer die Einhaltung der Berufspflichten durch die Mitglieder. Sie geht Pflichtverletzungen nach und ergreift entsprechende Maßnahmen. - Abwehr unerlaubter Steuerrechtshilfe
Eine weitere wichtige Aufgabe sind wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gegen unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen. - Bestellung von Steuerberatern
Seit dem 1. Januar 2001 ist die Steuerberaterkammer für die Bestellung zum Steuerberater im Kammerbezirk zuständig, ebenso wie für die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung. - Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften
Als besondere Form der Berufsausübung erfolgt die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft unter Beachtung spezieller berufs-rechtlicher Vorgaben, die auf das Berufsbild des Steuerberaters und dessen Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen abgestimmt sind. Zuständig für die Anerkennung als Steuerberatungs-gesellschaft ist die Steuerberaterkammer seit dem 1. Juli 2000. - Zuständige Stelle für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter
Die Steuerberaterkammer ist darüber hinaus die zuständige Stelle für die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten in ihrem Bezirk. Sie stellt die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Eintragung von Ausbildungsverträgen in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung, überwacht die Durchführung der Ausbildung und gibt Ausbildenden und Auszubildenden Hilfestellung bei allen auftretenden Fragen. Außerdem ist sie für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig. Darüber hinaus nimmt die Steuerberaterkammer für qualifizierte Mitarbeiter/innen die Fortbildungs-prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in ab.
Sie können uns wie folgt erreichen:
Steuerberaterkammer Mecklenburg-VorpommernKörperschaft des öffentlichen Rechts
Ostseeallee 40, 18107 Rostock
Telefon: 0381/7 76 76 76, Telefax: 0381/7 76 76 77
E-Mail: mail@stbk-mv.de