Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin - Regelstudienzeit mindestens vier Jahre

 

Nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren sind mindestens zwei Jahre berufspraktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) zu absolvieren.

Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden.

Weitere Informationen zur Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen und zur Durchführung der Steuerberaterprüfung erteilen die Steuerberaterkammern.  

Steuerberaterexamen

 

Kontaktdaten

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ostseeallee 40
18107 Rostock

Telefon: +49 381 776 76 76
Telefax: +49 381 776 76 77

mail@stbk-mv.de

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