Der Weg zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin

 

Für Steuerfachangestellte ist berufliche Fortbildung unerlässlich. Weil sich kein anderes Rechtsgebiet so häufig ändert wie das Steuerrecht, kann sich der berufliche Erfolg auf Dauer nur einstellen, wenn das Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt wird.

Für die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in bieten die Berufs-organisationen und sonstigen Bildungsträger ein breites Spektrum von Fortbildungsangeboten in Form von Seminaren und Lehrgängen an.

Die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in qualifiziert innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes zugleich für gehobene Aufgaben. Steuerfachwirte können den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen und sind dadurch prädestiniert für die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten in den Kanzleien.

Nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist darüber hinaus schon nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens eine Zulassung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung möglich.

Weitere Informationen über die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in erteilen die Steuerberaterkammern.

 

Kontaktdaten

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ostseeallee 40
18107 Rostock

Telefon: +49 381 776 76 76
Telefax: +49 381 776 76 77

mail@stbk-mv.de

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